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Schule 05322 96570

Nur Spaß am Lernen & Motivation bringen gute Ergebnisse

Leitbild – Was zeichnet uns aus?

 

Das Burgberg-Gymnasium ist eine staatliche anerkannte Schule mit Gymnasial- und Realschulzweig in freier Trägerschaft. Schulträger ist der gemeinnützige Schulverein Burgberg-Gymnasium e.V., dem alle Eltern und Erziehungsberechtigten mit Abschluss eines Beschulungsvertrages beitreten. 

Die Mitglieder dieses Schulvereins wählen in der Mitgliederversammlung einen Vorstand. Dieser setzt sich aus einem Elternvertreter als Vorsitzendem (zurzeit Frau Schneider), einem weiteren Elternvertreter (zurzeit Herr Barte), dem kaufmännischen Leiter (zurzeit Herr Kelm) und dem pädagogischen Vorstandsmitglied (zurzeit Herr Lukat) zusammen. Der Vorstand setzt die Schulleitung mit Genehmigung der niedersächsischen Landesschulbehörde ein (zurzeit Frau Maaß als Schulleiterin und Herr Schäfer als stellvertretender Schulleiter). Das Gremium der Schulleitung wird durch den Oberstufenkoordinator (zurzeit Herr Türke) komplettiert. Auch wenn die Schulleiterin beratend agiert für diese Besetzung, entscheidet schlussendlich der Vorstand über die Besetzung der Stelle. Der Schulleitung untergeordnet sind die Klassenleitungen, Fachbereichsleitungen und schließlich FachlehrerInnen und der Schulsozialpädagoge. Somit obliegt der Schulleiterin die Gesamtverantwortung für die pädagogische und didaktische Arbeit der Schule. Die Schulleiterin leitet die Schule nach den Richtlinien des Vorstandes und der staatlichen Schulaufsichtsbehörde unter Beachtung des Niedersächsischen Schulgesetzes, soweit es auf Schulen in freier Trägerschaft Anwendung findet. Die Schulleiterin ist unmittelbare Dienstvorgesetzte aller Mitarbeitenden. Sie wirkt bei deren Einstellungen und Kündigungen mit und sorgt für die Einführung neuer Lehrkräfte in ihre Aufgaben - in der Regel in enger Zusammenarbeit mit den Fachbereichsleitungen. Die Schulleiterin vertritt die Schule gegenüber der Aufsichtsbehörde und der Elternschaft. In pädagogischen Angelegenheiten vertritt sie auch den Schulträger im Verkehr mit Behörden, anderen Institutionen und gegenüber der Öffentlichkeit. 

Das Kollegium der Schule hat für Unterricht und Erziehung und damit für den Ruf der Schule entscheidende Bedeutung. Von allen Lehrkräften wird daher erwartet, dass sie den besonderen Charakter der Schule bejahen und einen entsprechenden Einsatz zeigen. Aus diesem Charakter der Schule als einer freien Schule ergeben sich für Lehrende Möglichkeiten zur Entwicklung und Verwirklichung eigenständiger Initiativen in Unterricht und Erziehung. Diese kontinuierliche Entwicklung wird ebenfalls durch die Verpflichtung der jährlichen Fortbildung sichergestellt. Nicht nur eigenverantwortlich werden diese Fortbildungen durchgeführt und auch Schulleiterin verpflichtet sich freiwillig dazu, hausinterne Fortbildungen anzubieten. 

Als weiteres Gremium arbeitet der Elternrat, der sich aus den ElternvertreterInnen der einzelnen Klassen bis einschließlich Jahrgang E11 zusammensetzt und aus seinen Reihen eine vorsitzende und stellvertretende Person wählt, insbesondere mit der Schulleitung als verbindendes Glied zum Vorstand eng zusammen. Diese Elternratsvorsitzenden wohnen den Versammlungen des Kreiselternrats bei und können sich in weitere Funktionsstellen wählen lassen, um die Schule nach außen zu vertreten (zurzeit Herr Streitenberger). 

Das Gremium der Schülervertretung wird ebenfalls aus seinen eigenen Reihen gewählt (zurzeit Caspar v. G., Nick H., Elias N.). Auch die Schülervertretung wird angehalten, sich im engen Austausch mit der Schulleitung zu befinden. Aufgrund des pädagogischen Konzepts werden Anliegen meist viel direkter bearbeitet: SchülerInnen —> FachlehrerInnen/Klassenleitung —> Eltern/Schulleitung. Grundsätzlich sorgen unsere kurzen Wege für Transparenz von allen Seiten.

Um bei Anliegen aller Art, ob im Umgang untereinander oder auch einmal im Elternhaus, die im Laufe der Schulzeit auftauchen können, bestmöglich unterstützen zu können, ist ein Austausch mit unserem Schulsozialpädagogen (zurzeit Herr Heinrich) empfehlenswert. 

Die Möglichkeiten zur Unterstützung sind dabei vielfältig: 

  • Beratung von SuS und Eltern bei schulischen sowie häuslichen Schwierigkeiten unter Beachtung der beruflichen Schweigepflicht 
  • Netzwerkarbeit (Jugendämter, Beratungsstellen, niedergelassene Therapeuten, Kinder- und Jugendpsychiatrien, Kinderärzte, schulpsychologischer Dienst, Jugendzentren der Stadt, Jobcenter, Sozialamt)
  • soziale Gruppen- und Einzelarbeit
  • bedarfsorientierte, individuelle Begleitung von SuS und deren Eltern

Auch wenn das Burgberg-Gymnasium sich mit seinen beiden getrennt voneinander unterrichteten Schulzweigen, dem Realschul- und Gymnasialzweig, selbstverständlich den curricularen Vorgaben des Landes Niedersachsens Rechnung zu tragen hat, trägt die didaktische Vermittlung der jeweiligen Inhalte durch den besonderen Regelunterricht unserer freien Schule zur Förderung und Forderung des einzelnen Lernenden bei. 

Zentral am Burgberg-Gymnasium ist das Konzept der kleinen Klassen, um individuelle Wahrnehmung eines jeden Schülers/ einer jeden Schülerin gewährleisten zu können. Hierfür werden maximal 13 SuS jeweils in den Klassen 5 und 6 des Realschul- und Gymnasialzweiges beschult. Ab der 7. Klasse können bis zu maximal 20 SuS pro Klasse unterrichtet werden. 

Die Verteilung der Wochenstundenzahl der Hauptfächer liegt insbesondere in den Jahrgängen 5, 6 und 11 aber auch in der 10. Klasse des Realschulzweiges über den Anforderungen des Landes. Hierdurch wird eine möglichst sanfte Eingewöhnung für die Jüngsten an die neuen Anforderungen einer weiterführenden Schule gewährleistet und eben dies trifft auf die E11 (Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe) zu. Die Abschlussklasse des Realschulzweiges kann sich so optimaler auf die Abschlussprüfungen vorbereiten und dadurch mehr Sicherheit gewinnen. Die kontinuierliche Erteilung des Pflichtfaches Informatik von der 6. bis zur 10. (RS) bzw. 11. (GY) Klasse stellt nicht nur einen wichtigen Pfeiler unseres Medienkonzepts dar (siehe Medienkonzept), sondern leistet auch einen zentralen Beitrag zum fächerübergreifenden Unterricht dar. Um diese spezielle Unterrichtsverteilung zu gewährleisten existieren die Hausaufgabenstunden für die 5. und 6. Klassen nicht mehr, dieser werden nur noch in den Klassen 7 und 8 erteilt und von Lehrkräften begleitet. Um die Entlastung im Privatleben und damit weniger Stress auch in den 5. und 6. Klassen unterstützen zu können, gibt es entsprechend in diesen beiden Jahrgängen keine Hausaufgaben (Vorbereiten auf Klassenarbeiten und LZKs, Lernen von Vokabeln bleiben erhalten).  Das bei uns eingeführte Fach Sozialkompetenz in den beiden jüngsten Jahrgängen, welches nicht benotet wird, sondern wie eine verpflichtende AG auf dem Zeugnis vermerkt wird, dient der Schulung der Konfliktfähigkeit und Toleranz. 

Die SuS werden über diesen beschriebenen Regelunterricht hinaus gefördert durch den Erwerb des Laborführerscheins, der Teilnahme an Wettbewerben wie dem „Känguru der Mathematik“. Auch sportliche Interessen unterstützt die Schule durch die „Ballsport“-AG ab Klasse 8 gerne. Das Fach Informatik bietet eine PC-AG an, in der sich SuS Gebieten des Fachbereichs gemeinsam mit der Lehrkraft widmen können, die im Unterricht nicht verankert sind. 

Der Bereich der Berufsorientierung nimmt ab Burgberg-Gymnasium einen großen Raum ein. Die SuS werden hier befähigt, sich in dem facettenreichen Angebot der Berufswelt zurechtzufinden und einen Beruf ihren Stärken entsprechend zu finden. Hierfür werden BIZ-Besuche mit der Klasse 9 durchgeführt, die Vocatium wird von den Jahrgängen 9 bis 12 besucht und zum Teil ins Haus geholt. Auch die enge Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit ist eine Selbstverständlichkeit. Mitarbeitende führen individuelle Gespräche mit den SuS in der Schule durch und werten ebenso wie die BO-beauftragte Lehrkraft der Schule Praktika aus. Diese finden in den Klassen 9 (RS) und 11 (GY) statt. 

Um die SuS zu dem für sie individuell bestmöglichen Schulabschluss zu begleiten, finden außerdem Konsultationen vor den zentralen Abschlussprüfungen des Landes Niedersachsen statt. Man kann am Burgy folgende staatlich anerkannten Abschlüsse erwerben:

  • Hauptschulabschluss (Versetzungszeugnis Klasse 9 in 10)
  • Realschulabschluss
  • Erweiterte Sekundarabschluss I (Notendurchschnitt insgesamt UND in den Hauptfächern von 3,0)
  • schulischer Teil der Fachhochschulreife (nach Q1)
  • Allgemeine Hochschulreife 

Weitere Unterstützungsmaßnahmen der Schule bilden unsere „Erste-Hilfe“-Angebote für die Hauptfächer Mathematik, Latein und Englisch, die von unseren Fachlehrkräften erteilt werden. Auf weitere Bedarfe reagiert die Schule flexibel. 

Das Förderkonzept zur Legasthenie nach Reuter-Liah bildet ein besonderes Standbein unseres Leitbildes - seit den 1970er Jahren. Sie können sich gerne ausführlicher hier informieren. 

  • Durchführung eines Einstufungstests für alle neuen SuS und zum Abschluss eines jeden Schuljahres 
  • Förderunterricht für SuS mit Rechtschreib- und/oder Leseschwäche durch qualifizierte Fachkräfte
  • enge Zusammenarbeit mit Fachlehrkräften für die Formulierung eines individuellen Nachteilsausgleichs mit halbjährlicher Überprüfung
  • keine Nachmittagstermine durch Einbettung in die Unterrichtszeit 
  • z.T. Einzelbetreuung oder Arbeit in Kleingruppen mit max. 5 SuS aus demselben Jahrgang

In einer Zeit, in der Schulangst, Gewalt,
Vandalismus und Anonymität
immer mehr um sich greifen,
müssen neben schulischen auch soziale Aspekte
Berücksichtigung finden.

Friebel  brodhage blume
„Legasthenie, (k)ein Problem? Packen wir’s an!“

Frau Friebel und Frau Brodhage-Blume
Lehrerinnen am Burgy

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